Stadt Wilhelmshaven

Neuzulassung

Es handelt sich um eine Neuzulassung, wenn das Fahrzeug vorher weder in Deutschland noch im Ausland zugelassen gewesen ist.

Inländische Fahrzeuge

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Zulassung eines aus Deutschland stammenden Fahrzeuges sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Hinweis für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung) im Original
  • Elekronische Versicherungsbestätigung ( eVB) 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bei Firmen: einen Handelsregisterauszug/ eine Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Eine Neuzulassung kostet 30,60 €.

Sofern Daten aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung) erfasst werden müssen, erhöht sich die Gebühr um 15,30 €. Für ein Wunschkennzeichen wird zusätzlich eine Gebühr von 10,20 € berechnet, gegebenenfalls 2,60 € für die vorherige Reservierung. Muss noch eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden, erhöhen sich die Gebühren um 3,80 €.

Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Die Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.

Adressen und Telefonnummern finden Sie in der Übersicht unter "Private Schilderhersteller am Ort"

Importierte Fahrzeuge

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Zulassung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeuges sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung) im Original

  • den Kaufvertrag / Rechnung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bei Firmen: einen Handelsregisterauszug/ eine Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Die Neuzulassung eines eingeführtern Fahrzeuges kostet 33,20 €. Hinzu kommt eine Gebühr von 3,80 € für
die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II.

Sofern noch Daten aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung) erfasst werden müssen, erhöht sich die Gebühr aufgrund des erhöhten Aufwandes um 15,30 €. Für ein Wunschkennzeichen wird zusätzlich eine Gebühr von 10,20 € berechnet, gegebenenfalls 2,60 € für die vorherige Reservierung.

Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Die Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.

Adressen und Telefonnummern finden Sie in der Übersicht unter "Private Schilderhersteller am Ort"

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Neuzulassung auch online beantragt werden.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:

  • Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
  • Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
  • Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

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