Stadt Wilhelmshaven

Standortwechsel

Wenn sie aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Wilhelmshaven gezogen sind, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können Ihr Fahrzeug mit WHV-Kennzeichen versehen. Sie können aber auch Ihr bisheriges Kennzeichen weiter verwenden, müssen Ihr Fahrzeug aber genauso ummelden.

Mit Kennzeichenwechsel:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Umschreibung Ihres Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen::

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Hinweis für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge)
  • als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), sofern die aktuellen Versicherungsdaten beim Kraftfahrtbundesamt nicht abrufbar sind (z.B. beim Vorliegen einer Versicherungsanzeige oder wenn bisher keine eVB-Nummer eingetragen ist)
  • Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; KÜS etc. im Original)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bei Firmen: einen Handelsregisterauszug/ eine Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Kennzeichenschilder

Welche Gebühren fallen an?

Die Umschreibung der Papiere kostet 28,30 € zzgl. Schilder und Wunschkennzeichen-Gebühr. Es
können eventuell weitere Gebühren / Kosten anfallen.

Ohne Kennzeichenwechsel:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), sofern die aktuellen Versicherungsdaten beim Kraftfahrtbundesamt nicht abrufbar sind (z.B. beim Vorliegen einer Versicherungsanzeige oder wenn bisher keine eVB-Nummer eingetragen ist)
  • Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; KÜS etc. im Original)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bei Firmen: einen Handelsregisterauszug/ eine Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen in diesem Fall 24,50 €.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein zugelassenes Fahrzeug auch online umgeschrieben werden.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:

  • Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
  • Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
  • Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

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