Technische Änderungen
Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ etc.) begutachtet werden:
- Änderung der Fahrzeugart oder -klasse
- Änderung von Hubraum oder Leistung
-
Eintragung einer nicht genehmigten Rad-/Reifenkombination
- Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
- Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen
- Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutz-, Sattel-, Aufliege- oder Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
- Änderung der Sitz-, Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
- Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
Diese technischen Änderungen müssen von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur
in bestimmten Fällen - Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der Zulassungsbehörde (Hinweis für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge) - Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ etc. im Original)
-
Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers beziehungsweise Sachverständigengutachten (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ etc.)
- Einbaubescheinigung der Werkstatt, Abnahmebestätigung einer anerkannten Sachverständigenorganisation
-
bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue Versicherungsbestätigung (eVB)
Welche Gebühren fallen an?
Die Eintragung der einer Änderung kostet 12,00 €. Muss aufgrund der Änderung eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 39,80 € an. Es können daneben noch weitere Gebühren anfallen.
Tipp
Fragen Sie vor dem Ein- oder Umbau eine amtlich anerkannte sachverständige Person für den Kraftfahrzeugverkehr oder eine Prüfingenieurin/einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
- Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
- Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
- Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.
Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
- die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
- die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug
Sprechzeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)
im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.