Wiederzulassung auf dieselbe Fahrzeughalterin / denselben Fahrzeughalter
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach der Abmeldung in Wilhelmshaven wiederzulassen wollen, so müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Hinweis für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge)
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB.)
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; KÜS; etc. im Original)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: einen Handelsregisterauszug/ eine Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Kennzeichenschilder (sofern noch vorhanden)
Welche Gebühren fallen an?
Die Wiederzulassung kostet 23,90 €. Wenn Sie sich andere Kennzeichen zuteilen lassen, erhöht sich die Gebühr auf 31,20 €.
Sollten Sie die alten Kennzeichen noch besitzen, können Sie diese mitbringen und so eventuell die Kosten für neue Kennzeichen sparen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein abgemeldetes Fahrzeug auch online wiederzugelassen werden.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
- Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
- Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
- Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.
Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
- die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
- die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug
Sprechzeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)
im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.