Geräte- und Maschinenlärmschutz
Die Stadt Wilhelmshaven hat keine besonderen Regelungen zu Nutzungszeiten von Geräten und Maschinen im Freien getroffen. Daher sind die Grundlagen hierfür in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) zu finden.
In Abschnitt 3 des §7 der 32. BImSchV sind Zeiten für den Nichtbetrieb von Geräten und Maschinen im Freien definiert. Die dort festgelegten Zeiten gelten in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kur- und Klinikgebieten und in Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten.
Die im Anhang der 32. BImSchV genannten Geräte und Maschinen dürfen an Sonn– und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden (§7 (1) Nr. 1 32. BImSchV).
Für Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsammler ist der Betrieb im Freien zusätzlich an Werktagen von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 20:00Uhr nicht gestattet (§7 (1) Nr. 2 32. BImSchV). Ausgenommen hiervon sind obengenannte Geräte und Maschinen, die nach Artikel 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG das Umweltzeichen erhalten haben und entsprechend Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG mit der sogenannten „Euroblume“ gekennzeichnet sind.
Privatrechtlich können durch Satzungen, Hausordnungen o.ä. natürlich weitergehende Einschränkungen von Betriebszeiten festgelegt werden. Dies liegt Ermessensspielraum des Eigentümers.
Übersicht über die Ruhezeiten für den Betrieb von bestimmten Geräten und Maschinen im Freien
Ruhezeit |
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Das Arbeiten mit dem Werkzeug o. Maschine ist in dieser Zeit untersagt! |
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Maschinen/ Geräte |
werktags |
werktags |
werktags |
werktags |
sonn-/feiertags |
20–7 Uhr |
7-9 Uhr |
13-15 Uhr |
17-7 Uhr |
ganztägig |
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Baustellenkreissägemaschine |
X |
X |
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Beton-/Mörtelmischer |
X |
X |
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Bohrgerät |
X |
X |
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Freischneider1 |
X |
X |
X |
X |
X |
Fugenschneider |
X |
X |
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Grabenfräse |
X |
X |
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Grastrimmer/ Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor)2 |
X |
X |
X |
X |
X |
Rasentrimmer/ Rasenkantenschneider (ohne Verbrennungsmotor)3 |
X |
X |
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Heckenschere |
X |
X |
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Kompressor (<350 Kilowatt) |
X |
X |
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Kraftstromerzeuger |
X |
X |
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Laubbläser |
X |
X |
X |
X |
X |
Laubsammler |
X |
X |
X |
X |
X |
Rasenmäher |
X |
X |
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Schredder/ Zerkleinerer |
X |
X |
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tragbare Motorkettensäge |
X |
X |
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Transportbetonmischer |
X |
X |
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Wasserpumpe (nicht für Unterwasserbetrieb) |
X |
X |
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Vertikutierer |
X |
X |
1 Tragbares handgeführtes Gerät mit Verbrennungsmotor und einem rotierenden Schneidwerkzeug aus Metall oder Kunststoff zum Schneiden von Gräsern, Gesträuch, Büschen oder ähnlichen Pflanzen. Das Gerät schneidet in einer etwa parallel zum Boden verlaufenden Ebene.
2 Geführte oder handgehaltene Grasschneidemaschine mit Elektromotor und Schneideelementen aus nicht metallischen Fäden bzw. mit einer kinetischen Energie von über 10 J frei rotierenden, nicht metallischen Schneiden zum Schneiden von Gras oder ähnlichem weichen Bewuchs. Die Schneidefläche verläuft in etwa parallel zum Boden (Rasentrimmer) bzw. in einer etwa senkrecht zum Boden liegenden Ebene (Rasenkantenschneider).
3 Tragbares, handgeführtes Gerät mit Verbrennungsmotor und nicht metallischen biegsamen rotierenden Schneidewerkzeugen (Schnur/Schnüren, Faden/Fäden oder ähnlichem) zum Schneiden von Gesträuch, Gras oder ähnlichem weichen Bewuchs. Bei Grastrimmern arbeiten die Schneidewerkzeuge in etwa parallel zum Boden, bei Graskantenschneidern in einer etwa senkrecht zum Boden stehenden Ebene.
An wen muss ich mich wenden?
Für Informationen zum Betrieb von Geräten und Maschinen im Freien und auch Hinweise auf Verstöße wenden Sie sich an den Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Immissionsschutz und Abfall
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung
Sachbearbeitung Immissionsschutz und Abfallrecht
Tel. (0 44 21) 16-25 60
Fax (0 44 21) 16 / 41 25 60
Raum 130 (EG)
Betriebsaufsicht (Immissionsschutz und Abfall)
Tel. (0 44 21) 16-25 58
Fax (0 44 21) 16 / 41 25 58
Raum 131 (EG)