Stadt Wilhelmshaven

Lärm

Auf den Menschen einwirkende Geräusche werden als Immissionen bezeichnet.
Maßgebliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)die Verkehrslärmverordnung (16. BImSchV), die Sportstättenlärmverordnung (18. BImSchV), die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung und die Freizeitlärm-Richtlinie.

Diese Rechtsvorschriften enthalten einige Grundregeln zum Thema Lärmbelästigung, um das gute Zusammenleben von Nachbarn zu ermöglichen. Um ein gutes Miteinander zu gewährleisten, sollte jedoch auch eine gegenseitige Rücksichtnahme vorhanden sein.

Weitere Informationen zu Einzelthemen sind den folgenden Punkten zu entnehmen.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Immissionsschutz und Abfall

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26386 Wilhelmshaven

Gebäude B

Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung

Abteilungsleitung Immissionsschutz und Abfallrecht

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Verwaltungsverfahren Abfallrecht, Verwaltungsverfahren Immissionsschutzrecht, EDV

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Betriebsaufsicht (Immissionsschutz und Abfall)

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Raum 131 (EG)

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