Stadt Wilhelmshaven

Lärmaktionsplanung / Umgebungslärmrichtlinie

Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union erstmals eine europäische Regelung zur Betrachtung von Schallimmissionen getroffen. Darin werden die Staaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen

  • strategische Lärmkarten zu erstellen,
  • die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,
  • Aktionspläne aufzustellen
  • die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.

 

Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation zu ermitteln sowie Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung darzustellen. Es werden nur Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einer Belastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr untersucht.

Die Zuständigkeit für die Ausarbeitung von Lärmkarten liegt in Niedersachsen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, soweit es sich nicht um Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes handelt. Für die Durchführung der Lärmaktionsplanung sind gemäß § 47 d Abs. 1 BImSchG die Gemeinden zuständig.

Um die steigenden Verkehrszahlen zu berücksichtigen, werden die Kartierungsergebnisse nach fünf Jahren wieder überprüft.

Lärmaktionsplan Stufe 4

In der vierten Stufe wurden im Jahr 2022 unter anderem alle Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr untersucht. In der Stadt Wilhelmshaven sind dies die Bundesautobahn A29 und die Bundesstraße B210.

Die Ergebnisse der Lärmkarten hat die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS-LLGS) ermittelt und veröffentlicht.

Die Niedersächsische Landesregierung hat für die Diskussion von Maßnahmen innerhalb der Lärmaktionsplanung empfohlen, dass die Auslösewerte von 65/55 dB(A) Tag/Nacht überschritten sein sollten. Die Stadt Wilhelmshaven folgt dieser Empfehlung.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung zeigen gegenüber der Runde 3 eine höhere Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger durch den Verkehrslärm, der von den untersuchten Hauptverkehrsstraßen ausgeht. In der aktuellen Runde 4 der Lärmaktionsplanung sind jedoch die Berechnungs- und Bewertungsmethoden geändert worden (siehe Kapitel 3.1 des Lärmaktionsplanes). Ein Vergleich der Lärmkarten aus Runde 3 mit Runde 4 ist aufgrund der oben benannten Änderungen nicht oder kaum möglich.

Der Auslösewert von 65 dB(A) tagsüber wird für ca. 1.200 Personen und von 55 dB(A) nachts wird für gerundet 1.200 Personen überschritten.

Es ist davon auszugehen, dass die Einwohner, die in der Nacht einer Belastung ausgesetzt sind, auch am Tag belastet werden. Die Einwohnerzahlen tags und nachts dürfen somit nicht addiert werden. Für eine Bewertung der Lärmsituation können die Angaben in den vorhandenen Regelwerken zur Orientierung herangezogen werden. Ein gesetzlicher Anspruch für die belasteten Einwohner auf Lärmminderung allein aus der strategischen Lärmkartierung besteht nicht. Nach deutschen Regelwerken werden die Wohngebäude unabhängig von der Anzahl der Bewohner bewertet. Daher werden hier die Wohngebäude aufgeführt.

Die Wohngebäude, bei denen die in Runde 4 benannten Auslösewerte von 55 dB(A) nachts überschritten werden, sind nachfolgend zusammengefasst worden. Insgesamt sind ca. 160 Gebäuden mit einer Überschreitung identifiziert worden.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Zwischenbericht des Lärmaktionsplanes vom 26.02.2023 bis 22.03.2024 öffentlich ausgelegt und konnte im Internet abgerufen werden.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanens hat im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich in der Zeit von 17.06.2024 bis 28.06.2024 ausgelegen und konnte im Internet abgerufen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, Anregungen und Eingaben zum Lärmaktionsplan vorbringen.

Beschluss des Lärmaktionsplanes

Der Rat des Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Lärmaktionsplan für die Stufe 4 beschlossen. Das Datum der Aufstellung des Lärmaktionsplanes entspricht der Beschlussfassung.

Der aktuelle Lärmaktionsplan steht als Download zur Verfügung:
Lärmaktionsplan Stufe 4 (ca. 6 MB)

Lärmaktionsplan Stufe 3

Der Lärmaktionsplan Stufe 3 steht als Download zur Verfügung:

An wen muss ich mich wenden?

Für Informationen zur Lärmaktionsplanung wenden Sie sich an den Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz.
Die Ansprechpartner stehen Ihnen unter den nebenstehenden Rufnummern oder gerne per E-Mail unter der Adresse immissionsschutzbehoerde@wilhelmshaven.de zur Verfügung.

Links

www.umweltkarten-niedersachsen.de/umweltkarten/ 

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Immissionsschutz und Abfall

Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven

Gebäude B

Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung

Abteilungsleitung Immissionsschutz und Abfallrecht

Tel. (0 44 21) 16 - 25 54
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 54

Raum 131 (EG)

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