Stadt Wilhelmshaven

Bodenschutz und Altlasten

Die untere Bodenschutzbehörde ist zuständig für Altlasten und Bodenschutz. Die Rechtsgrundlage für die Bearbeitung und behördliche Überwachung von Altlasten und kontaminierten Standorten stellt das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) mit der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) dar. Zu den Aufgaben der unteren Bodenschutzbehörde gehört auch die Überwachung der gutachterlichen Tätigkeiten, sowie die historische Analyse.

Zweck der Gesetzgebung ist es nachhaltig die Funktion des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren und Altlasten, sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen, sind zu sanieren oder zu sichern. Die Gesetze beziehen sich auf die Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmewerte der Bundes-Bodenschutzverordnung, somit stellt dieses das Instrument zur Untersuchung und Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenverunreinigungen dar. Beurteilungen erfolgen immer bezogen auf die jeweilige Nutzung unter Berücksichtigung sämtlicher Standorteigenschaften und Schutzgüter (Mensch, Tier, Pflanzen, Boden und Grundwasser).

Auf Grund der ehemals vorhandenen Rüstungsindustrie in Wilhelmshaven gibt es eine große Anzahl von Flächen, auf denen mit erhöhten Bodenbelastungen durch Schadstoffe gerechnet werden muss.

Auskünfte über Kampfmittel/Kampfmittelfreigabe, z. B. für Ihr Bauvorhaben, erhalten Sie beim:

Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung Niedersachsen (LGLN)
- Regionaldirektion Hannover -
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Marienstraße 34
30171 Hannover

Altlastenkataster

Die untere Bodenschutzbehörde führt über diese Flächen ein Altlastenkataster, in welchem bekannte Altlasten und altlastenverdächtige Flächen erfasst sind bzw. werden. Derzeit sind ungefähr 600 Flächen und Teilflächen bekannt, auf denen möglicherweise oder nachweislich mit Umwelt gefährdenden Stoffen umgegangen wurde und/oder Umwelt gefährdende Stoffe abgelagert wurden. Das Altlastenkataster dient der unteren Bodenschutzbehörde als Grundlage für Beratungen bei Grundstücksgeschäften, Bauvorhaben und im Rahmen der Bauleitplanung.

Informationen sowie Untersuchungsberichte können jedoch nur mit Eigentumsnachweis oder unter Vorlage einer Bescheinigung des aktuellen Grundstückseigentümers und einem Lageplan von dem Grundstück, z. B. an Bauherrn oder Grundstückskäufer, erteilt werden. Auskünfte aus dem Altlasten-kataster sind gebührenpflichtig.

Stadt Wilhelmshaven

Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz

Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven

Gebäude B

N.N.

Zuständigkeit:

  • Bodenschutz
  • Altlasten
  • Altlastenkataster
  • Kampfmittel

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