Stadt Wilhelmshaven

Wasserwirtschaft

Die Wasserwirtschaft umfasst im Wesentlichen die Wahrnehmung aller Aufgaben, die aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) resultieren.

Die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung ergeben sich aus dem § 6 des Wasserhaushaltsgesetzes. Demnach sind die Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel,

  1. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften,
  2. Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen,
  3.  sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu nutzen,
  4. bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen,
  5. möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen,
  6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen,
  7. zum Schutz der Meeresumwelt beizutragen.

Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.

Grundsätzlich ist jede Person verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um

  1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
  2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,
  3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
  4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.

Die Untere Wasserbehörde ist Ansprechpartner für:

In Fragen zur Beseitigung häuslichen Abwassers über die städtische Kanalisation (z. B. Kanalanschluss, Kanalverstopfungen, Geruchsbelästigungen) wenden Sie sich bitte an die Technischen Betriebe Wilhelmshaven (TBW).

Die Wasserversorgung erfolgt in Wilhelmshaven durch die GEW. Die GEW entnimmt das Grundwasser in Feldhausen und Horsten. Zuständig hierfür ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Friesland. Innerhalb der Stadt Wilhelmshaven gibt es keine speziellen Grundwasserschutzgebiete, trotzdem gelten hier natürlich die allgemeinen Bestimmungen für den Grundwasserschutz.

Stadt Wilhelmshaven

Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz

Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven

Gebäude B

Abteilungsleiter Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz

Tel. 04421 16 - 25 64
Fax 04421 16 - 41 25 64

Gebäude B
Raum 125 (EG)

Sachbearbeitung Wasserwirtschaft und Küstenschutz

Tel. (0 44 21) 16 - 25 63
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 63

Gebäude B
Raum 124 (EG)

Zuständigkeit:

  • Wasser- und deichrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
  • Gewässeraufsicht

Sachbearbeitung Wasserwirtschaft und Küstenschutz

Tel. 04421 16 - 25 61
Fax 04421 16 - 41 25 61

Gebäude B
Raum 121 (EG)

Zuständigkeit:

  • Wasser- und deichrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
  • Gewässeraufsicht
  • AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
  • Kleinkläranlagen

Sachbearbeitung Wasserwirtschaft und Küstenschutz

Tel. 04421 16 - 25 45
Fax 04421 16 - 41 25 45

Gebäude B
Raum 126 (EG)

Zuständigkeit:

  • Verwaltungsverfahren Wasser-, Boden-, Deichschutzrecht
  • Gemeineingebrauch
  • Abwasserabgabe
  • Wasserentnahmegebühr
  • Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz

Sachbearbeitung Wasserwirtschaft

, Sachbearbeitung Wasserwirtschaft

Tel. (0 44 21) 16 - 25 62
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 62

Gebäude B
Raum 123 (EG)

Zuständigkeit:

  • Gewässeraufsicht
  • AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
  • Mitarbeit Kleinkläranlagen

Sachbearbeitung Wasserwirtschaft

Tel. (0 44 21) 16 - 25 65
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 65

Gebäude B
Raum 135 (EG)

Zuständigkeit:

  • Abwasserkataster
  • Störfalluntersuchung
  • Indirekteinleiter
  • Wassergefährdende Stoffe

Sachbearbeitung Wasserwirtschaft

Tel. (0 44 21) 16 - 25 56
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 56

Gebäude B
Raum 134 (EG)

Zuständigkeit:

  • Abwasserkataster, Probenahme

Sachbearbeitung Wasserwirtschaft

Tel. (0 44 21) 16 25 55
Fax (0 44 21) 16 41 25 55

Zuständigkeit:

  • Abwasserkataster, Probenahme

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