Wasserwirtschaft
Die Wasserwirtschaft umfasst im Wesentlichen die Wahrnehmung aller Aufgaben, die aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) resultieren.
Die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung ergeben sich aus dem § 6 des Wasserhaushaltsgesetzes. Demnach sind die Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel,
- ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften,
- Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen,
- sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu nutzen,
- bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen,
- möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen,
- an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen,
- zum Schutz der Meeresumwelt beizutragen.
Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.
Grundsätzlich ist jede Person verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um
- eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
- eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,
- die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
- eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
Die Untere Wasserbehörde ist Ansprechpartner für:
- die Erteilung von wasserrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnissen (z. B. Gewässerbenutzungen, Indirekteinleitungen)
- die Festsetzung der Wasserentnahmegebühr
- die Überwachung der oberirdischen Gewässer (z. B. Gewässerschau)
- Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
- die Zulassung und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- die Regelung des Gemeingebrauchs
- gewerbliche und industrielle u. ä. Abwassereinleitungen in die öffentliche Kanalisation,
- sonstige Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können (z. B. Autowäsche auf Straßen)
In Fragen zur Beseitigung häuslichen Abwassers über die städtische Kanalisation (z. B. Kanalanschluss, Kanalverstopfungen, Geruchsbelästigungen) wenden Sie sich bitte an die Technischen Betriebe Wilhelmshaven (TBW).
Die Wasserversorgung erfolgt in Wilhelmshaven durch die GEW. Die GEW entnimmt das Grundwasser in Feldhausen und Horsten. Zuständig hierfür ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Friesland. Innerhalb der Stadt Wilhelmshaven gibt es keine speziellen Grundwasserschutzgebiete, trotzdem gelten hier natürlich die allgemeinen Bestimmungen für den Grundwasserschutz.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich für Umwelt- und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
Abteilungsleiter Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz
Tel. 04421 16 - 25 64
Fax 04421 16 - 41 25 64
Gebäude BRaum 125 (EG)
Sachbearbeitung Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Tel. (0 44 21) 16 - 25 63
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 63
Gebäude BRaum 124 (EG)
Zuständigkeit:
- Wasser- und deichrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
- Gewässeraufsicht
Sachbearbeitung Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Tel. 04421 16 - 25 61
Fax 04421 16 - 41 25 61
Gebäude BRaum 121 (EG)
Zuständigkeit:
- Wasser- und deichrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
- Gewässeraufsicht
- AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
- Kleinkläranlagen
Sachbearbeitung Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Tel. 04421 16 - 25 45
Fax 04421 16 - 41 25 45
Gebäude BRaum 126 (EG)
Zuständigkeit:
- Verwaltungsverfahren Wasser-, Boden-, Deichschutzrecht
- Gemeineingebrauch
- Abwasserabgabe
- Wasserentnahmegebühr
- Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz
Sachbearbeitung Wasserwirtschaft
, Sachbearbeitung Wasserwirtschaft
Tel. (0 44 21) 16 - 25 62
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 62
Gebäude BRaum 123 (EG)
Zuständigkeit:
- Gewässeraufsicht
- AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
- Mitarbeit Kleinkläranlagen
Sachbearbeitung Wasserwirtschaft
Tel. (0 44 21) 16 - 25 65
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 65
Gebäude BRaum 135 (EG)
Zuständigkeit:
- Abwasserkataster
- Störfalluntersuchung
- Indirekteinleiter
- Wassergefährdende Stoffe
Sachbearbeitung Wasserwirtschaft
Tel. (0 44 21) 16 - 25 56
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 56
Gebäude BRaum 134 (EG)
Zuständigkeit:
- Abwasserkataster, Probenahme
Sachbearbeitung Wasserwirtschaft
Tel. (0 44 21) 16 25 55
Fax (0 44 21) 16 41 25 55
Zuständigkeit:
- Abwasserkataster, Probenahme