Wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse
Fast alle menschlichen Handlungen in Gewässern oder in deren Randbereichen haben zum Teil erhebliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, d. h. auf die Wasserqualität, die Wassermengen und die Gewässerfunktionen wie Wasserabfluss und Gewässerökologie.
Um diese Auswirkungen in einem vertretbaren Rahmen zu halten und Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit auszuschließen, sieht das Wasserrecht vor, dass eine Reihe von Maßnahmen nur mit wasserbehördlicher Zulassung möglich sind. Diese Zulassung ist bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Wenn die wasserrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen und die Hinderungsgründe nicht durch Auflagen oder Bedingungen ausgeräumt werden können, ist die Zulassung ganz oder teilweise zu versagen.
Stadt Wilhelmshaven
Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
Sachbearbeitung Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Tel. (0 44 21) 16 - 25 63
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 63
Gebäude BRaum 124 (EG)
Zuständigkeit:
- Wasser- und deichrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
- Gewässeraufsicht
Sachbearbeitung Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Tel. 04421 16 - 25 45
Fax 04421 16 - 41 25 45
Gebäude BRaum 126 (EG)
Zuständigkeit:
- Verwaltungsverfahren Wasser-, Boden-, Deichschutzrecht
- Gemeineingebrauch
- Abwasserabgabe
- Wasserentnahmegebühr
- Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz