Abwasserbehandlungsanlagen
Eine Genehmigungpflicht für die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung von Abwasserbehandlungsanlagen besteht nur, sofern für die Abwasserbehandlungsanlage eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitprüfung nach dem UVPG bzw. dem NPUVG besteht.
Die Genehmigung beinhaltet sonstige wasserrechtliche Genehmigungen sowie die Baugenehmigung, jedoch ist daneben noch eine wasserrechtliche Einleitungerlaubnis nach § 10 WHG erfoderlich.
Stadt Wilhelmshaven
Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
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