Indirekteinleitung
Für die Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen in eine öffentliche Kanalisation der Stadt Wilhelmshaven (Indirekteinleitung) ist eine Genehmigung nach § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 98 des Nds. Wassergesetzes (NWG) erforderlich.
Gewerbliche und industrielle Abwässer können Schadstoffe enthalten die, in öffentlichen Kläranlagen nicht ausreichend zurückgehalten oder abgebaut werden können und die wegen ihrer Gefährlichkeit nicht in die Gewässer gelangen dürfen. Diese Schadstoffe müssen deshalb schon an ihrer Anfallstelle, vor Einleitung in die Kanalisation, vermieden oder durch geeignete Vorbehandlungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zurückgehalten und ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt werden. Um diese bundesgesetzlichen Vorgaben sicherzustellen, unterliegen solche Einleitungen der wasserbehördlichen Prüfung und Genehmigung. Die Genehmigungspflicht ist abhängig von den in den Anhängen zur Abwasserverordnung für einzelne Abwasserherkunftsbereiche festgesetzten Anforderungen.
Soweit bestehende Einleitungen von Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, sind innerhalb angemessener Fristen anzupassen.
Es empfiehlt sich vor Antragstellung ein Konzeptgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu führen.
Die entsprechenden Anträge sind zu stellen z. B. für Abwasser aus:
Anhang Nr. | Abwasserherkunftsbereich | Antragsformular |
9 | Herstellung v. Beschichtungsstoffen und Lackharzen | auf Anfrage |
23 | Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen | auf Anfrage |
26 | Steine und Erden | auf Anfrage |
31 | Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung | auf Anfrage |
40 | Metallbearbeitung, Metallverarbeitung | auf Anfrage |
48 | Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe | auf Anfrage |
49 | Mineralölhaltiges Abwasser | Antragsformular |
50 | Zahnbehandlung (Amalgam) | Antragsformular |
51 | Deponien | auf Anfrage |
52 | Chemischreinigung | auf Anfrage |
53 | Fotografische Prozesse (Silberhalogenid-Fotografie) | Antragsformular |
55 | Wäschereien | Antragsformular |
56 | Herstellung von Druckformen, Druckerzeugnissen und grafischen Erzeugnisssen | Antragsformular |
Auch ein allgemeines Antragsformular ist hier abrufbar. Nach Erteilung der befristeten Genehmigung überprüft der Fachbereich Umwelt kontinuierlich die Einhaltung der Genehmigungsbestimmungen.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich für Umwelt- und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
Sachbearbeitung Wasserwirtschaft
Tel. (0 44 21) 16 - 25 65
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 65
Gebäude BRaum 135 (EG)
Zuständigkeit:
- Abwasserkataster
- Störfalluntersuchung
- Indirekteinleiter
- Wassergefährdende Stoffe