Wasserentnahmegebühr
Das Land Niedersachsen erhebt für bestimmte Gewässerbenutzungen (Wasserentnahmen) eine Gebühr und zwar für:
- das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und
- das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.
Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach der Herkunft, der Menge und der Verwendung des entnommenen Wassers.
Die Gebühr kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ermäßigt werden.
Auch eine Befreiung von der Gebühr ist möglich, wenn die Wasserentnahme dazu dient, Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen oder zu entwickeln oder ein Kulturdenkmal zu erhalten.
Die Gebühr wird von der Wasserbehörde durch schriftlichen Bescheid für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt. Eine Gebührenerhebung erfolgt nicht, sofern die errechnete Gebühr nicht höher als 303 Euro ist.
Für die Gebührenberechnung ist die Wassermenge durch geeignete Geräte zu messen. Die Messergebnisse sind aufzuzeichnen und in einer Erklärung gegenüber der Wasserbehörde mitzuteilen. Bitte verwenden Sie hierfür den Erklärungsvordruck und die Anlage zur Berechnung.
Weitere Information zu diesem Thema finden Sie hier.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich für Umwelt- und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
Sachbearbeitung Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Tel. 04421 16 - 25 45
Fax 04421 16 - 41 25 45
Gebäude BRaum 126 (EG)
Zuständigkeit:
- Verwaltungsverfahren Wasser-, Boden-, Deichschutzrecht
- Gemeineingebrauch
- Abwasserabgabe
- Wasserentnahmegebühr
- Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz