Stadt Wilhelmshaven

Führung des Abwasserkatasters

Das Abwasserkataster wurde im Jahre 1986 durch das damalige Tiefbauamt und seit 1991 durch das Umweltamt aufgebaut, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Stadtentwässerung und der Abwasser-reinigungsanlage zu gewährleisten und damit letztlich die Höhe der Abwasserabgabe durch Einleitung der Zentralkläranlage in die Jade/Nordsee zu begrenzen.

Das auch nach § 155 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) zu erstellende Kataster umfasst:

Die gewerblichen Abwassereinleitungen werden auf Grundlage des § 17 Absatz 1 und Absatz 3 der Abwasserbeseitigungssatzung anhand der Gefahrenklasseneinstufung überwacht. Im Rahmen dieser Überwachung werden von zwei qualifizierten städtischen Mitarbeitern Abwasserproben entnommen.
Hierbei wird auch das auf Grund des § 8 Absatz 3 der Abwasserbeseitigungssatzung zu führende Betriebstagebuch (Sicherheitsdatenblätter Reinigungsmittel und ggf. Entsorgungsnachweise) eingesehen.
Die Analyse der entnommenen Abwasserproben erfolgt durch externe gerichtsfeste Labors und das Labor der Zentralen Kläranlage der Stadt Wilhelmshaven.

Die Abwasserbeprobungen sind gebührenpflichtig nach Tarifnummer 15.3 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Wilhelmshaven.

  1. Auf Grundlage der dv-technischen Erfassung und Verarbeitung der jeweiligen Betriebs- und Analysedaten und in Abhängigkeit des Abwasseruntersuchungsergebnisses werden in schriftlicher Form:
    • Lösungen abwasserrelevanter Probleme aufgezeigt und/oder ggf.
    • Festlegungen des zukünftigen Entsorgungszyklus der Inhalte z. B. von Fett- bzw. Benzinabscheidern getroffen.
  2. Betriebe mit Abwasseranfallstellen und problematischen Einleitungen werden speziell beraten (falls erforderlich auch überwacht) hinsichtlich:
    1. der Verwendung umweltverträglicher Reinigungsmittel. Eine über 860 Mittel umfassende UVP-Liste u. a. für Küchenbetriebe (Empfehlung von Reinigungsmitteln für den Einsatz in Geschirrspülautomaten) liegt im FachbereichUmweltamt vor.
    2. der Nachrüstung mit passenden Abwasservorbehandlungsanlagen,
    3. der Möglichkeiten der Abfallrückhaltung,
    4. der Einhaltung des Entsorgungszyklus (Inhalte Vorbehandlungsanlage),
    5. der ordnungsgemäße Entsorgung (entleeren, reinigen, Wasser auffüllen),
    6. zusätzlicher Abwasserproben

Die Betriebe werden beraten hinsichtlich:

  • der Verlängerung des Entsorgungszyklus für Fettabscheider
    Die Stadt Wilhelmshaven bietet als besonderen Service für Gewerbetreibende eine Verlängerung des Entsorgungszyklus für Fettabscheider an. Voraussetzungen hiefür ist die Teilnahme an einem Tageskurssachkundenachweis Fettabscheider und die monatliche Fettschichtdickenmessung im Fettabscheider. Die Verlängerung des Entsorgungszyklus für Fettabscheider kann formlos beantragt werden. Das Informationsblatt gibt Auskunft über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen.

Die Störfallvorsorge und Störfallnachsorgeuntersuchungen (hierbei wird versucht, den oder die Verursacher von bei der Zentralen Kläranlage auftretenden Problemen zu ermitteln) und Sielhautbeprobungen (wobei Schwermetalle und chlorierte Einleitungen noch Wochen danach feststellbar sind) runden den Handlungsrahmen des Fachbereichs Umwelt ab.

Stadt Wilhelmshaven

Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz

Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven

Gebäude B

Sachbearbeitung Wasserwirtschaft

Tel. (0 44 21) 16 - 25 65
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 65

Gebäude B
Raum 135 (EG)

Zuständigkeit:

  • Abwasserkataster
  • Störfalluntersuchung
  • Indirekteinleiter
  • Wassergefährdende Stoffe

Sachbearbeitung Wasserwirtschaft

Tel. (0 44 21) 16 - 25 56
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 56

Gebäude B
Raum 134 (EG)

Zuständigkeit:

  • Abwasserkataster, Probenahme

Sachbearbeitung Wasserwirtschaft

Tel. (0 44 21) 16 25 55
Fax (0 44 21) 16 41 25 55

Zuständigkeit:

  • Abwasserkataster, Probenahme

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