Führung des Abwasserkatasters
Das auch nach § 155 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) zu erstellende Kataster umfasst:
- die Bestandserhebung und die Fortschreibung abwasserrelevanter Einleitungen von Gewerbebetrieben und Dienstleistungsbereichen in die öffentliche Kanalisation der Stadt (nichthäusliches Abwasser)
Auswertungsschlüssel abwasserrelevanter Indirekteinleitersparten - Die schriftliche Benennung aller abwasserrelevanten Betriebsvorgänge ist erforderlich, um genaue Kenntnis über den Betrieb sowie der hergestellten Produkte zu erlangen und somit eine gezielte Entnahme und Analyse von Abwasserproben zu ermöglichen.
Bitte verwenden Sie hierzu den: - die Einstufung der jeweiligen Abwassereinleitung in Gefahrenklassen (GK) :
Gefahrenklasse Anzahl der Abwasser-
beprobungen
pro JahrBetriebsgeschehen - Beispiele GK I 2 bis 6 Galvanik, Schlachthof GK II 1 bis 4 Kfz- und Kfz-Service-Betriebe, Wäscherei,
Bäder, LackierereiGK III 1mal in 2 Jahren bis 2 Tankstellen, Essensbetriebe, Bäckerei (Produktionsstätte)
Fleischerei, Optik, Dentallabor, Wäscherei unter 50 cbm/JahrGK IV ohne regelmäßige Beprobung Eisdielen, Friseure, Restaurations- und Essensbetriebe
mit weniger als 30 Essensausgaben/Tag
Die gewerblichen Abwassereinleitungen werden auf Grundlage des § 17 Absatz 1 und Absatz 3 der Abwasserbeseitigungssatzung anhand der Gefahrenklasseneinstufung überwacht. Im Rahmen dieser Überwachung werden von zwei qualifizierten städtischen Mitarbeitern Abwasserproben entnommen.
Hierbei wird auch das auf Grund des § 8 Absatz 3 der Abwasserbeseitigungssatzung zu führende Betriebstagebuch (Sicherheitsdatenblätter Reinigungsmittel und ggf. Entsorgungsnachweise) eingesehen.
Die Analyse der entnommenen Abwasserproben erfolgt durch externe gerichtsfeste Labors und das Labor der Zentralen Kläranlage der Stadt Wilhelmshaven.
Die Abwasserbeprobungen sind gebührenpflichtig nach Tarifnummer 15.3 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Wilhelmshaven.
- Auf Grundlage der dv-technischen Erfassung und Verarbeitung der jeweiligen Betriebs- und Analysedaten und in Abhängigkeit des Abwasseruntersuchungsergebnisses werden in schriftlicher Form:
- Lösungen abwasserrelevanter Probleme aufgezeigt und/oder ggf.
- Festlegungen des zukünftigen Entsorgungszyklus der Inhalte z. B. von Fett- bzw. Benzinabscheidern getroffen.
- Betriebe mit Abwasseranfallstellen und problematischen Einleitungen werden speziell beraten (falls erforderlich auch überwacht) hinsichtlich:
- der Verwendung umweltverträglicher Reinigungsmittel. Eine über 860 Mittel umfassende UVP-Liste u. a. für Küchenbetriebe (Empfehlung von Reinigungsmitteln für den Einsatz in Geschirrspülautomaten) liegt im FachbereichUmweltamt vor.
- der Nachrüstung mit passenden Abwasservorbehandlungsanlagen,
- der Möglichkeiten der Abfallrückhaltung,
- der Einhaltung des Entsorgungszyklus (Inhalte Vorbehandlungsanlage),
- der ordnungsgemäße Entsorgung (entleeren, reinigen, Wasser auffüllen),
- zusätzlicher Abwasserproben
Die Betriebe werden beraten hinsichtlich:
- der Verlängerung des Entsorgungszyklus für Fettabscheider
Die Stadt Wilhelmshaven bietet als besonderen Service für Gewerbetreibende eine Verlängerung des Entsorgungszyklus für Fettabscheider an. Voraussetzungen hiefür ist die Teilnahme an einem Tageskurssachkundenachweis Fettabscheider und die monatliche Fettschichtdickenmessung im Fettabscheider. Die Verlängerung des Entsorgungszyklus für Fettabscheider kann formlos beantragt werden. Das Informationsblatt gibt Auskunft über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen.
- der Regelungen der DIN 1999-Teil 100 / DIN 4040-Teil 100
z. B. sind Benzinabscheider u. ä. und Fettabscheider 1 x/Monat durch Eigenmessungen (Öl-/Fett-Schlammdicke) von einer/m Sachkundigen bzw. alle 5 Jahre im entleerten Zustand von einer/m Fachkundigen (Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung) zu überprüfen. Wer fachkundige Person ist, können Sie der Liste von Fachkundigen für die Generalinspektion mt Dichtheitsprüfung für Fettabscheider und Benzinabscheider entnehmen. - des § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 98 Nds. Wassergesetz (NWG) (siehe wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse)
Die Störfallvorsorge und Störfallnachsorgeuntersuchungen (hierbei wird versucht, den oder die Verursacher von bei der Zentralen Kläranlage auftretenden Problemen zu ermitteln) und Sielhautbeprobungen (wobei Schwermetalle und chlorierte Einleitungen noch Wochen danach feststellbar sind) runden den Handlungsrahmen des Fachbereichs Umwelt ab.
Stadt Wilhelmshaven
Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
Sachbearbeitung Wasserwirtschaft
Tel. (0 44 21) 16 - 25 65
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 65
Gebäude BRaum 135 (EG)
Zuständigkeit:
- Abwasserkataster
- Störfalluntersuchung
- Indirekteinleiter
- Wassergefährdende Stoffe
Sachbearbeitung Wasserwirtschaft
Tel. (0 44 21) 16 - 25 56
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 56
Gebäude BRaum 134 (EG)
Zuständigkeit:
- Abwasserkataster, Probenahme
Sachbearbeitung Wasserwirtschaft
Tel. (0 44 21) 16 25 55
Fax (0 44 21) 16 41 25 55
Zuständigkeit:
- Abwasserkataster, Probenahme