Stadt Wilhelmshaven

Überwachung der Gewässer (Gewässerschau / Gewässerunterhaltung)

Im Rahmen der Gewässeraufsicht (§ 100 WHG) überwacht die Wasserbehörde Zustand und Nutzung der Gewässer (§ 101 WHG). Für oberirdische Gewässer werden Gewässerschauen (§ 78 Niedersächsisches Wassergesetz) durchgeführt, um zu prüfen, ob diese Gewässer ordnungsgemäß unterhalten werden.

Wie und durch wen Gewässer zu unterhalten sind und wer für diese Unterhaltung zuständig ist, ergibt sich aus dem Niedersächsischen Wassergesetz (§ 61ff. NWG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 39 Abs. 2 und 3).

Die Gewässer werden dazu nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung in drei Ordnungen eingeteilt:

  • Gewässer I. Ordnung (in Wilhelmshaven ist dies nur der Binnenhafen) werden vom Gewässereigentümer unterhalten.
  • Für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung (z.B.: Kleines und Großes Fedderwarder Tief, Heete nördlich des Neuengrodener Weges, Maade) wurden Entwässerungsverbände gegründet (in Wilhelmshaven die Sielacht Rüstringen und teilw. die Sielacht Wangerland), in denen alle Einwohner, die im Einzugsbereich dieser Gewässer wohnen, direkt oder indirekt Mitglieder sind. Die Unterhaltungskosten für diese Gewässer werden durch die sogenannte Deich- und Sielumlage abgedeckt.
  • Alle übrigen Entwässerungsgräben (soweit sie der Entwässerung von Grundstücken von mindestens zwei verschiedenen Grundstückseigentümern dienen) sind Gewässer III. Ordnung. Hier sind die Grundstückseigentümer, jeder in dem Gewässerabschnitt, der auf seinem Grundstück verläuft, zur Unterhaltung verpflichtet. Gerade in diesem Bereich gibt es häufig Probleme, da es an diesen Gewässern eine Vielzahl von privaten und teilweise auch öffentlichen Eigentümern gibt, die sich z. T. ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Gewässerunterhaltung nicht bewußt sind oder stark voneinander abweichende Vorstellung vom Ausmaß der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen haben. Es ist sinnvoll, die erforderliche Arbeiten nach Art, Umfang und Zeitpunkt mit den Unterhaltungspflichtigen der angrenzenden Gewässerabschnitte abzustimmen.

Merkblätter

Stadt Wilhelmshaven

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Zuständigkeit:

  • Wasser- und deichrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
  • Gewässeraufsicht

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