Stadt Wilhelmshaven

Bauleitplanung, Regionalplanung

Bauleitplanung und Regionalplanung haben großen Einfluss auf Erscheinungsbild und Beschaffenheit von Stadt und Land. Auf dieser Seite gibt es eine Übersicht der wichtigsten Informationen.

Regionalplanung

Grundlage der Regionalplanung sind viele überregionale Verordnungen: Vorgaben der Europäischen Union mit festgeschriebenen Leitvorstellungen für die Raumordnung Europas in den Bereichen Umwelt und Verkehr sowie Bestimmungen des Bundes und der Länder.

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung lenkt und ordnet die städtebauliche Entwicklung Wilhelmshavens. Im Entwicklungsprozess der Stadtplanung entsteht ein Bauleitplan, entweder zur Flächennutzung oder Bebauung. Die Beitragsleistung zum Schutz und zur Entwicklung natürlicher Lebensgrundlagen hat besonderen Stellenwert der Planung. Alle Pläne dienen zur Erarbeitung des Stadtbildes von Morgen.

Das Land Niedersachsen hat im Landes-Raumordnungsprogramm bereits in vielen Bereichen genau festgelegt, wie Regionalflächen ausgestaltet werden sollen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Wilhelmshaven dient hierzu als Grundlage für neue Bebauungspläne. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und wird durch Teiländerungen stetig angepasst. In Grundzügen stellt er dar, wie die Art der Bodennutzung aus der städtebaulichen Nutzung hervorgeht.

Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

Flächennutzungsplan: Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Bebauungsplan: Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

Verfahren: Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Bauleitplanung, Regionalplanung

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Informationen zu aktuellen Bebauungsplanverfahren finden Sie hier.

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