Bürgerentscheid zum Standort am Pumpwerk-Park
Der Bürgerentscheid zum Stadthallen-Standort wirft seine Schatten voraus: Die Abstimmungsbenachrichtigungen werden verschickt. Das bedeutet: alle 61.675 Personen, die über die Standortfrage mitentscheiden dürfen, erhalten in diesen Tagen Post von der Stadt Wilhelmshaven. Ähnlich wie bei einer Kommunalwahl werden sie mit der Benachrichtigungskarte über die Details zum Bürgerentscheid informiert.
Wann wird der Bürgerentscheid durchgeführt?
Der Bürgerentscheid findet am Sontag, 1. Dezember 2024, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.
Worüber wird entschieden?
Beim Bürgerentscheid stimmen die Wilhelmshavener*innen darüber ab, ob sie eine neue Stadthalle im Pumpwerk-Park haben möchten oder nicht. Dabei gibt es nur zwei Antwortmöglichkeiten: ja oder nein.
Die konkrete Fragestellung lautet:
„Sind Sie gegen den Bau einer Stadthalle im Areal vom Pumpwerkpark?"
Wer mit „ja" stimmt, lehnt eine Stadthalle an diesem Standort ab. Wer mit „nein" stimmt, unterstützt den Bau einer neuen Stadthalle an diesem Standort.
Stimmberechtigt sind alle Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates haben, 16 Jahre oder älter sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Wilhelmshaven haben.
Wie erfahre ich, dass ich stimmberechtigt bin?
Stimmberechtigt sind alle Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates haben, 16 Jahre oder älter sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Wilhelmshaven haben. Wenn das für Sie zutrifft, erhalten Sie bis Ende Oktober wie bei einer Wahl Post mit allen wichtigen Informationen. Da es sich bei dem Bürgerentscheid jedoch nicht um eine Wahl handelt, heißt das in diesem Fall „Abstimmungsbenachrichtigung" und nicht „Wahlbenachrichtigung". Auf Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung ist auch das Wahllokal vermerkt, in dem Sie am 1. Dezember 2024 Ihre Stimme persönlich abgegeben können.
Sollten Sie die Abstimmungsbenachrichtigung bislang noch nicht auf dem Postweg erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt unter Telefon 0800 1 666 323 oder per Mail an wahlamt@wilhelmshaven.de
Wie kann ich meine Stimme abgeben?
Dafür haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Sie gehen am 1. Dezember 2024 ins Wahllokal in ihrer Nachbarschaft. Dort können Sie zwischen 8 und 18 Uhr Ihre Stimme gegen Vorlage der Benachrichtigung und/oder Ihres Ausweises abgeben.
- Sie geben Ihre Stimme schon im Vorfeld persönlich im Wahlamt der Stadt Wilhelmshaven ab. Bitte bringen Sie auch hier die Benachrichtigung und/oder Ihren Ausweis mit.
Das Wahlamt befindet sich am Rathausplatz 7. Geöffnet ist es jeweils
• montags bis mittwochs: 8.30 bis 12.30 Uhr sowie 14 bis 15.30 Uhr
• donnerstags: 8 bis 17 Uhr
• freitags: 8.30 bis 13 Uhr
- Sie beantragen die Abstimmung per Brief und geben Ihre Stimme im Vorfeld auf dem Postweg ab. Bitte beachten Sie dabei die Postlaufzeiten. Wichtig ist, dass Ihr Stimmzettel bis zum 1. Dezember 2024, 18 Uhr, im Briefkasten des Wahlamtes sein muss. Später eingehende Stimmzettel dürfen bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden.
Die Abstimmung per Brief können Sie bis zum 24. November 2024 ganz bequem online beantragen.
Ist das Abstimmungsergebnis am Ende bindend?
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ja. Bei dem Ergebnis kommt es nämlich nicht nur auf eine Mehrheit an, sondern vor allem auf die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen. So muss also nicht nur über die Hälfte aller abgegebenen Stimmen „ja" lauten, es müssen auch mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten mit „ja" abstimmen, damit keine neue Stadthalle im Pumpwerkpark gebaut werden darf. Bei Stimmgleichheit gilt das Bürgerbegehren als abgelehnt. Somit muss sich also jede*r fünfte Stimmberechtigte aktiv gegen den Standort aussprechen, um eine für den Rat der Stadt Wilhelmshaven bindende Entscheidung in der Standort-Frage getroffen zu haben. Der Rat dürfte dann rein rechtlich frühestens nach zwei Jahren eine anderslautende Entscheidung treffen.
Mit diesem Quorum stellt der Gesetzgeber sicher, dass das Abstimmungsergebnis wirklich den Willen der breiten Mehrheit widerspiegelt. Stimmt zwar die Mehrheit mit „ja", gehen aber in Summe zu wenig Personen zur Abstimmung, wäre das Abstimmungsergebnis am Ende zwar immer noch ein Stimmungsbarometer, hätte aber keinerlei rechtliche Wirkung.
In Wilhelmshaven sind rund 62.000 Personen stimmberechtigt. Stimmen also beim Bürgerentscheid weniger als ca. 12.400 Personen mit einem „ja" gegen den Standort im Pumpwerk-Park, ist der Rat frei in seiner Entscheidung.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den Bürgerentscheid?
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (kurz NKomVG) ist die gesetzliche Grundlage für die Durchführung eines Bürgerentscheids. Die konkreten Bestimmungen sind im § 33 zu finden.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abteilung Wahlen
Rathausplatz 7
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 12 34
Sprechzeiten:
- montags bis donnerstags
8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr - freitags 8.30 bis 12.30 Uhr