Informationen zu der Bewerbung und dem Bewerbungsverfahren
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen rund um die Bewerbung und das Bewerbungsverfahren.
Sollten weitere Fragen auftauchen, wenden Sie sich gerne an die aufgeführten Ansprechpartnerinnen.
Wann kann ich mich bewerben?
Die Ausbildungsstellen werden in der Regel direkt nach den Sommerferien für das darauf folgende Jahr ausgeschrieben. Die Anzeigen befinden sich in der Wilhelmshavener Zeitung und dem Umland, auf unserer Internetseite und in den Online-Veröffentlichungen der Agentur für Arbeit.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungen sind innerhalb der Bewerbungsfristen direkt nach den Ausschreibungen über unser Online-Bewerbungsverfahren auf unserer Homepage möglich.
Kann ich mich auch per Post bewerben?
Bitte beachten Sie, dass wir unser Bewerbungsverfahren auf das Online-Bewerbungsformular umgestellt haben und deswegen postalische Bewerbungen nicht berücksichtigen können.
Bis wann muss ich mich bewerben?
Die Ausbildungsstellen werden in der Regel direkt nach den Sommerferien für das darauf folgende Jahr ausgeschrieben. Die Anzeigen befinden sich in der Wilhelmshavener Zeitung und dem Umland, auf unserer Internetseite und den Online-Veröffentlichungen der Agentur für Arbeit.
Bewerbungen sind direkt nach den Ausschreibungen über unser Online-Bewerbungsverfahren auf unserer Homepage möglich. Innerhalb der Bewerbungsfristen wird das Online-Bewerbungsverfahren freigeschaltet und auf der Homepage verlinkt.
Beachten Sie auch, dass wir nicht jedes Jahr einen Ausbildungsplatz für jeden Ausbildungsberuf anbieten können. Nähere Informationen finden Sie unter dem Reiter „aktuelle Stellenangebote".
Was muss ich für die Bewerbung bereithalten?
- Eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer
Im laufenden Auswahlverfahren ist es erforderlich, das wir Sie – ggf. auch kurzfristig – erreichen können.
Der Informationsaustausch wird im Falle der Online-Bewerbung auch „online" bleiben, d. h. schriftliche Informationen, wie Eingangsbestätigungen, Einladungen zu Testverfahren oder Vorstellungsgesprächen erhalten Sie ausschließlich per Mail. Daher benötigen Sie eine E-Mail-Adresse, unter der Sie während des Auswahlverfahrens Posteingänge regelmäßig einsehen können. Für kurzfristige Kontaktaufnahmen ist die Angabe einer Telefonnummer (Festnetz oder Mobil) erforderlich.
Sollte dies im Einzelfall problematisch sein, melden Sie sich bitte telefonisch bei Frau Futterlieb, Telefonnummer 04421-161685 oder Frau Neumann, 04421-161261.
- Ihre Schulzeugnisse
Für die Eingabe der Zensuren benötigen Sie das Jahreszeugnis nach Abschluss des zweiten Schulhalbjahres im Sommer 202x (nicht das Halbjahreszeugnis!).
Für den Fall, dass Sie die Schule bereits abgeschlossen haben sollten, benötigen Sie das Schulabschlusszeugnis, das Ihren höchsten Schulabschluss belegt. Z. B. beim Hauptschulabschluss das Abschlusszeugnis der Hauptschule nach Abschluss der 9. Klasse. Beim Realschulabschluss das Abschlusszeugnis der Realschule nach Abschluss der 10. Klasse usw.
Konkret wird im Bewerbungsformular nach den Zensuren in folgenden Fächern gefragt:
Für alle Ausbildungsberufe und den Bachelor-Studiengang:
- Deutsch und Mathematik (sollte Mathematik nicht mehr erteilt worden sein, vergleichbares Fach wie Wirtschaftsmathematik)
beim Berufswunsch
- Gärtnerin und Gärtner zusätzlich die Zensur in Biologie
- Straßenwärterin und Straßenwärter zusätzlich die Zensur in Physik
- Fachkraft für Abwassertechnik zusätzlich die Zensur in Physik und Chemie
Auch die Kopfnoten zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Anzahl der Fehlzeiten sind anzugeben.
Im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens werden die entsprechenden Zeugnisunterlagen angefordert. Unrichtige Angaben in der Online-Bewerbung haben den sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren zur Folge.
- Freiwillige Angabe:
Schwerbehindertenausweis und/oder Bescheid über eine Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX
Für die Stadt Wilhelmshaven ist es von großer Bedeutung, dass schwerbehinderte Menschen den Berufseinstieg finden. Daher sind Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ausdrücklich erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX. Mit Blick auf mögliche Nachteilsausgleiche ist die Angabe einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung für uns von Interesse. Fragen, die sich im Bewerbungsformular auf eine Schwerbehinderung beziehen, sind freiwillig. Mehr Informationen zum Thema „Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber" finden Sie hier.
Wie verläuft das Bewerbungsverfahren?
Wann bekomme ich eine Rückmeldung?
Direkt nach dem Absenden des Bewerbungsformulars erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
Eine weitere Rückmeldung erhalten sie jeweils nach abgeschlossener Vorauswahl nach den einzelnen Verfahrensschritten.
Wann steht voraussichtlich die Entscheidung fest?
Unter Berücksichtigung der Dauer für die Auswertung der Eignungstest und der Vorauswahl stehen die endgültigen Entscheidungen anhängig von den jeweiligen Ausbildungsberufen zwischen Dezember des Vorjahres und Mai des Jahres des Ausbildungsbeginns fest.
Dies sind jedoch nur Richtwerte. Es kann auch vorkommen, dass die endgültige Entscheidung schon früher oder auch etwas später feststeht.
Wo kann ich mich melden, wenn ich Fragen habe?
Sie können sich gerne bei Frau Neumann und Frau Futterlieb melden. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.
Stadt Wilhelmshaven
Personalservice
Aus- und Fortbildung
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Sprechzeiten:
- Mo - Do: 8:30 - 12:30 Uhr
und 14:00 - 15:30 Uhr - Mo - Fr: 8:30 - 12:30 Uhr
Astrid Neumann
Tel. 04421 16-1261
Fax 04421 16-41-1261
Rathaus, 3. OG, Zi. 321 (Ostflügel)
Zuständigkeit:
- Ausbildungsleitung
- Personalentwicklung
- Fortbildung
Stefanie Futterlieb
Tel. 04421 16-1685
Fax 04421 16-41-1685
Rathaus, 3. OG, Zi. 320 (Ostflügel)
Zuständigkeit:
- Ausbildung
- Fortbildung