Personalausweis: Ausstellung
Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden.
Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde bei ledigen Antragstellern
- in wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei Unklarheiten zur Namensführung) ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde erfolrderlich
Weitere Hinweise zu biometrischen Passbildern finden Sie in der rechten Spalte.
Welche Gebühren fallen an?
- Antragsteller ab 24 Jahren: EUR 37,00
- Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle: EUR 6,00
- Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle: EUR 13,00
- Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben Gebühr: gebührenfrei
- Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall: gebührenfrei
Zahlung möglich mit EC-Karte oder Bargeld.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
- Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Formulare / Anträge
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter (bei unter 16- Jährigen) möglich. Die Person, für die das Ausweisdokument beantragt werden soll, muss bei der Antragstellung zwecks Identifizierung anwesend sein. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Was sollte ich noch wissen?
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.
Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr
Für die Erfassung der für das Dokument notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke steht im Wartebereich des Bürgeramts ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Das Gerät kann grundsätzlich auch von Rollstuhlfahrern/innen und Kindern (allerdings beträgt die Mindestgröße 1,20 m) benutzt werden.
Die erfassten Daten werden ca. eine Woche gespeichert, so dass eine Antragstellung bis zu einer Woche nach Erfassung der Daten möglich ist.
Sollten die von Ihnen erfassten Daten dann von der Sachbearbeitung im Beantragungsverfahren abgerufen werden, sind die Kosten in Höhe von 6,00 € zusammen mit der Dokumentengebühr zu entrichten.