Stadt Wilhelmshaven

Kfz-Zulassungsstelle

Kompetenter Service unter einem Dach: Für Fragen und Anliegen rund um die Zulassung und Fahrzeugpapiere ist das Ratrium, Rathausplatz 10, 26382 Wilhelmshaven, die richtige Adresse.

Die meisten Anliegen können Sie nur persönlich oder durch eine bevollmächtige Vertretung bei uns erledigen. Damit Sie aber den Weg zu uns nicht umsonst machen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt, welche Unterlagen Sie für welches Anliegen parat haben sollten.

Welche Unterlagen für welches Anliegen?

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:

  • Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
  • Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
  • Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

Aktuelle Meldungen der Kfz-Zulassungsstelle

  • Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.
  • i-Kfz: Erweiterung der Stufe 4 seit dem 01.09.2023 in Kraft getreten (i-Kfz – Internetbasierte Fahrzeugzulassung)
  • Ausfuhrkennzeichen für Antragsteller ohne Wohn-/Betriebssitz in Deutschland: Benennung eines Empfangsbevollmächtigten erforderlich
  • Seit dem 01.10.2017 können Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
  • Seit dem 01.01.2015 entfällt die Umkennzeichnungspflicht bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk (Infoblatt).
  • Ab sofort benötigen Sie zur Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat (Info).
  • Übernahme der KFZ-Steuer durch den Zoll
  • Kraftfahrzeugsteuerrechner
  • Informationen zu den Wechselkennzeichen finden Sie hier.

Wichtige Formulare

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